Gebührenbescheide
Die Gebührenberechnung und die dazugehörige Bescheiderstellung erfolgt auf Basis der individuellen Satzung entweder direkt in TRAS oder mittels Schnittstellen durch eine beliebige Softwarelösung der zuständigen Kommune.
Über eine Bescheidvorschau können alle Bescheidtypen vorab und jederzeit später eingesehen werden. Die Ausgabe der Bescheide kann wahlweise direkt oder als PDF-Datei erfolgen, um diese z. B. über einen Dienstleister drucken, kuvertieren und versenden zu lassen. Merkmale für einen optimierten Bescheidversand können natürlich aufgedruckt oder auch als Steuerdatei mitgegeben werden.
Die entsprechenden Sollstellungen aus den Bescheid- und Änderungsläufen werden von TRAS direkt als Buchungssätze an das angebundene Buchhaltungssystem übergeben, wo das anschließende Zahl- und Mahnwesen sein Zuhause hat.
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