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Elektronisches Nachweiswesen

Integriertes Abfallregister

Integriertes Abfallregister

Die Nachweisdokumente müssen in einem geordneten Register gesammelt und mindestens drei Jahre lang für die mögliche behördliche Prüfung bereitgehalten werden. Abfallentsorger unterliegen darüber hinaus der obligatorischen Registerpflicht auch für nicht gefährliche Abfälle.

TRAS deckt diese Anforderungen vollständig ab.

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